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Praxis am Tierpark - 040 8 22 99 10 44

KURZSICHTIGKEIT BEI KINDERN

Warum Kurzsichtigkeit möglichst frühzeitig erkannt werden muss, um sie erfolgreich behandeln zu können. 

Hat Ihr Kind Sehprobleme?

Erfahren Sie hier, wie Sie selber erkennen können, dass Ihr Kind nicht gut sieht oder Sehprobleme hat. 

NEU: MIYOSMART

Es gibt neue, innovative Brillengläser bei fortschreitender Kurzsichtigkeit. Die Ergebnisse sind ermutigend.

BABYAUGEN
VERSTOPFTER TRÄNENKANAL

Das können Sie selber dagegen tun – wir zeigen Ihnen die richtige Massagetechnik bei verstopftem Tränenkanal. 

SCHUL- UND ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN

Was Eltern über ADS/ADHS, visuelle Wahrnehmungsstörungen und Legasthenie wissen sollten.  

SCHIELEN UND Schwachsichtigkeit (AMBLYOPIE)

Nicht immer fällt es auf, dass ein Kind schielt. Warum frühzeitige Diagnostik so entscheidend ist.

Wir sind Spezialisten für kindliches Sehen

Wir sind eine der größten Praxen Norddeutschlands für Kinder-Augenheilkunde. An unseren beiden Standorten – der Augenarztpraxis Hamburg Blankenese und der Praxisklinik am Tierpark– gibt es eine sogenannte Sehschule. Dieser Begriff ist eigentlich nicht mehr richtig, denn heute geht es dort primär nicht um „Augentraining“, sondern um die umfassende Vorsorge und Diagnostik durch speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte – den Orthoptistinnen. Deshalb heißt unsere Sehschule auch Orthoptik.

Sie ist Anlaufstelle für Kinder aller Altersklassen und arbeitet eng mit niedergelassenen Kinderärzten und anderen Kindertherapeuten zusammen. Jedes Kind, das neu in unsere Augenarztpraxis kommt, hat seinen Ersttermin in der Orthoptik und wird erst anschließend beim Augenarzt oder der Augenärztin vorgestellt. Darüber hinaus werden in unserer Orthoptik auch Erwachsene, die unter Seh- und Augenfunktionsstörungen leiden, behandelt.

Weitere Informationen zum Thema ORTHOPTIK finden Sie hier.

UNERKANNTE SEHFEHLER KÖNNEN ZU LERNSCHWÄCHEN FÜHREN

UNERKANNTE SEHFEHLER KÖNNEN ZU
LERNSCHWÄCHEN FÜHREN

Ziel der Orthoptik ist, bei Kindern möglichst frühzeitig eventuelle Sehschwächen wie z.B. Kurz- oder Weitsichtigkeit, Astigmatismus, Amblyopie (Schwachsichtigkeit), Schielen oder Probleme bei der Sehverarbeitung zu erkennen und zu behandeln. Denn die Sehfunktion entwickelt sich im wesentlichen bis zum 4. bis 6. Lebensjahr und kann auch nur in diesem Zeitfenster erfolgreich therapiert werden. Danach können Sehschwächen noch bis maximal zum 10. bis 12. Lebensjahr „günstig beeinflusst“ werden. Da man heute weiß, dass unbehandelte Sehschwächen zu Lernschwächen und Verhaltensauffälligkeiten führen können, ist es wichtig, schon Kleinkinder ab dem 6.-12. Lebensmonat augenärztlich und orthoptisch untersuchen zu lassen. Auch bei Kindern mit Verdacht auf ADS, ADHS oder Legasthenie ist eine Untersuchung des Sehvermögens unabdingbar, denn Sehstörungen können die Symptomatik verstärken.

MEHR ZU VORSORGEUNTERSUCHUNGEN BEI KINDERN LESEN SIE HIER.

Unsere H.I.T. Stiftung hilft benachteiligten Kindern mit Sehschwächen

In unserer Praxis erleben wir immer wieder, was für weitreichende Folgen unerkannte Sehschwächen bei Kindern haben können. Hierzulande sind die Möglichkeiten zur Früherkennung und Therapie gut – aber in anderen Teilen der Welt ist das nicht selbstverständlich.

Deshalb habe ich im Jahr 2014 die H.I.T. Stiftung gGmbH* ins Leben gerufen. Mit ihr führen wir in Gebieten ohne ausreichende augenärztliche Versorgung umfassende Reihenuntersuchungen bei Kindern durch. Mit unserem spezialisierten Equipment können wir die Kinder vor Ort (z.B. in Schulen und Gemeinden) auf Sehschwächen untersuchen; bei Bedarf versorgen wir sie dann kostenlos mit Brillen.  So haben wir bereits Projekte in Myanmar, Tansania, Papua Neuguinea, Sri Lanka und Guatemala durchgeführt und konnten vielen Kindern helfen. 

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich auch Sie als Unterstützer unserer streng gemeinnützigen Stiftungsarbeit gewinnen könnte. Jeder Betrag hilft! Schon mit € 10,00 können Sie eine weitere Kinderbrille anfertigen und ein Kind besser lernen lassen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Dr. Peter P. Kaupke

MEHR ÜBER DIE ARBEIT DER H.I.T STIFTUNG ERFAHREN SIE HIER.

VOLLMACHT FÜR KINDER OHNE ELTERNBEGLEITUNG

Wenn Eltern ihr Kind nicht selber zur Behandlung begleiten, benötigen wir eine von den Eltern ausgestellte Vollmacht. Hier finden Sie ein entsprechendes Formular zum Download, das Sie Ihrem Kind bitte zur Behandlung mitgeben. Auch wenn z.B. Großeltern, Kindermädchen oder andere Personen Ihr Kind begleiten, ist diese Vollmacht erforderlich.

DOWNLOAD VOLLMACHT (PDF)

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